Hö­he­re Pau­scha­len für eh­ren­amt­li­che Tä­tig­kei­ten

Um ehrenamtliches Engagement von Bürgerinnen und Bürgern zu stärken, hat der Bundestag eine Reihe steuerlicher Verbesserungen auf den Weg gebracht. Dazu zählen die Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags und der Ehrenamtspauschale, der Abbau überflüssiger Bürokratie für gemeinnützige Organisationen sowie die Ausweitung gemeinnütziger Zwecke.

Höhere Pauschalen

Zum 1. Januar 2021 steigt der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro auf 3.000 Euro im Jahr und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro jährlich. Bis zu dieser Höhe bleibt die pauschale Erstattung für finanzielle Aufwendungen ehrenamtlich Engagierter steuerfrei.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Buergerschaftliches_Engagement/2020-12-16-steuerliche-verbesserungen-ehrenamtliche-taetigkeiten.html

 

Schreibe einen Kommentar